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📄 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Anbieterinformationen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten gemäß den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 861 ff. ABGB) sowie des Konsumentenschutzgesetzes (§ 1 KSchG) für alle Verträge, Beförderungen und Dienstleistungen zwischen Monarch VIP Mobility, Inhaber: Kemal Erbatur, Schüttaustraße 20-40/8/12, 1220 Wien, nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“.

1.2. Kontaktdaten:
Tel / WhatsApp: +43 660 2220717
E-Mail: office@vie-monarch.com
Web: www.vie-monarch.com

1.3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt (§ 864a ABGB).


2. Buchung, Subunternehmer und Leistungserbringung

2.1. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder fernkommunikative Bestätigung per E-Mail, WhatsApp, Telefonat oder Buchungssystem gemäß § 10 E-Commerce-Gesetz (ECG) zustande.

2.2. Bei hoher Auftragsauslastung oder unvorhergesehenen Kapazitätsengpässen behält sich Monarch VIP Mobility das Recht vor, Aufträge an qualifizierte Partner- und Subunternehmen zu übergeben. Die Bestimmungen dieser AGB gelten vollumfänglich auch für Beförderungen, die durch Partnerunternehmen durchgeführt werden.


3. Wartezeiten und No-Show-Regelung

3.1. Flughafentransfer, VIE Airport Pick-up:
Der Chauffeur kontaktiert den Gast 45 Minuten nach der tatsächlichen Landung. Bis zu 60 Minuten ab Landung fallen keine zusätzlichen Wartegebühren an. Ab der 61. Minute wird die Wartezeit mit € 20,00 brutto pro angefangene 15 Minuten berechnet.

Sollte der Gast bei Kontaktaufnahme nach 45 Minuten nicht erreichbar sein und bis zum Ablauf der 60. Minute ab Landung keine Rückmeldung geben, gilt die Fahrt als No-Show. Der Auftrag wird abgebrochen und gemäß § 1168 ABGB zu 100 % in Rechnung gestellt.

3.2. Stadtfahrten und Adressabholungen:
Abholungen an Adressen, Hotels oder Firmengebäuden beinhalten 15 Minuten freie Wartezeit. Nach Ablauf der freien Wartezeit werden für jede angefangene 15 Minuten € 20,00 brutto berechnet.

3.3. Fahrzeugklassen:
Die oben genannten 15-Minuten-Pauschalen gelten für die Fahrzeugklassen E-Klasse, S-Klasse und V-Klasse. Für VIP Sprinter und Busse wird zusätzliche Wartezeit direkt auf Basis des vereinbarten Stundensatzes bzw. des individuellen Angebots berechnet.


4. Stundenweise Anmietung und Extrakilometer

4.1. Bei stundenweiser Anmietung ist pro gebuchter Stunde ein Kontingent von 25 Kilometern für alle Fahrzeugtypen inkludiert.

4.2. Zusätzliche Kilometer über das inkludierte Kontingent hinaus werden wie folgt abgerechnet:

Mercedes-Benz E-Klasse: € 2,00 / extra km
Mercedes-Benz V-Klasse: € 2,50 / extra km
Mercedes-Benz S-Klasse: € 2,80 / extra km
VIP Sprinter: € 4,00 / extra km
Busse: € 4,50 / extra km


5. Spontane Zusatzwünsche, Nebenkosten und Routenänderungen

5.1. Werden bei Buchungen per Fernkommunikation oder während der Durchführung der Fahrt spontane Zusatzleistungen gewünscht, die im ursprünglichen Festpreis nicht einkalkuliert waren, werden diese gesondert nach den gültigen Tarifen berechnet. Dazu zählen insbesondere ungeplante Zwischenstopps, zusätzliche Wartezeiten, Wunschrouten, Umwege oder Routenänderungen.

5.2. Zusätzlich anfallende Nebenkosten, wie Parkgebühren, Maut- und Tunnelgebühren, Fährkosten oder spezielle Einfahrtsbewilligungen, die nicht ausdrücklich im ursprünglichen Angebot enthalten waren, werden dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt.


6. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsziel

6.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro (€) inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2. Soweit Zahlung auf Rechnung vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das angegebene Bankkonto zu überweisen.

6.3. Nach Ablauf der 15-tägigen Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber automatisch in Zahlungsverzug. In diesem Fall werden die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB bei Verbrauchern bzw. § 456 UGB bei Unternehmern sowie notwendige Mahnspesen berechnet.


7. Stornobedingungen und pauschalierter Schadensersatz

7.1. Sonderregelung für Großaufträge ab € 1.000,00 Auftragswert:
Bei Stornierungen von Aufträgen mit einem Gesamtwert ab € 1.000,00, die bis zu 36 Stunden vor Fahrtantritt erfolgen, wird eine Stornopauschale gemäß § 1336 ABGB in Höhe von 15 % des Gesamtbetrages einbehalten bzw. in Rechnung gestellt.

Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrtantritt sowie bei Nichterscheinen des Gastes (No-Show) werden 100 % des Gesamtpreises berechnet.

7.2. Abweichende Stornobedingungen können im Einzelfall individuell zwischen dem Auftraggeber und Monarch VIP Mobility per E-Mail-Korrespondenz vereinbart werden. Diese treten erst nach ausdrücklicher, beiderseitiger schriftlicher Bestätigung per E-Mail in Kraft.


8. Sicherheit, Gepäck und Beförderungsausschluss

8.1. Gemäß § 106 Kraftfahrgesetz (KFG) besteht für alle Fahrgäste eine gesetzliche Gurtpflicht. Für Strafen, die durch Nichtbeachtung entstehen, haftet der Fahrgast selbst.

8.2. Fahrgäste, die durch alkoholische oder sonstige Beeinträchtigungen die Sicherheit des Verkehrs oder die Sauberkeit des Fahrzeugs gefährden, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises besteht in diesem Fall nicht.

8.3. Für im Fahrzeug liegengelassene Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vor (§ 1295 ABGB). Die Nachsendung von Fundgegenständen erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.


9. Schadensersatz, Reinigung und Ausfallzeiten

9.1. Der Auftraggeber haftet gemäß § 1295 ff. ABGB vollumfänglich für alle durch ihn oder seine Fahrgäste verursachten Schäden am Fahrzeug.

9.2. Bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeuginnenraums haftet der Auftraggeber für die Spezialreinigungskosten sowie für den Verdienstentgang des Fahrzeugs für die Dauer der Reinigung.

9.3. Bei Beschädigung des Fahrzeugs verpflichtet sich der Auftraggeber zur Übernahme sämtlicher Reparaturkosten sowie des Verdienstausfalls für die gesamte Werkstattstandzeit.


10. Haftungsausschluss und höhere Gewalt

Gemäß § 1104 und § 1105 ABGB übernimmt Monarch VIP Mobility keine Haftung für Verzögerungen, Ausfälle oder Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, schwere Verkehrsunfälle, unvorhersehbare Straßensperrungen, Polizeikontrollen oder behördliche Anordnungen. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.


11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

11.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich und örtlich zuständige österreichische Gericht in Wien gemäß § 104 Jurisdiktionsnorm (JN). Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG.

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